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Geprüfte/-r Küchenmeister/-in - FERNSTUDIUM

 Meisterlehrgang  Höhere Berufsbildung  Kursnummer AEKKM_FS | Als PDF herunterladen | Zurück zur Übersicht

Starten Sie Ihre kulinarische Reise – Werden Sie, innerhalb 20 Monaten zum/zur Geprüften/Geprüfter Küchenmeister/-in im Fernstudium!

Bereit für den nächsten Schritt in Ihrer Gastronomiekarriere?

Das Fernstudium zum/zur Geprüften Küchenmeister/-in, bietet Ihnen die Flexibilität, sich weiterzubilden, ohne Ihre beruflichen Verpflichtungen zu vernachlässigen.

Das sind Ihre Vorteile:

  • Flexibles Lernen: Passen Sie Ihre Lernzeit Ihren Zeitplänen an und lernen Sie, wo und wann es Ihnen am besten passt.
  • Praxisnahe Inhalte: Der Lehrgang ist speziell auf die Herausforderungen und Chancen in der Gastronomie zugeschnitten, mit einem starken Fokus auf aktuellen Trends und Techniken.
  • Umfassender Rahmenplan: Vertiefen Sie Ihr Wissen in Betriebswirtschaft, Recht, Personalwirtschaft und Steuern, ergänzt durch praktische Übungen in der Fachpraxis.
  • Netzwerkaufbau: Tauschen Sie sich mit Fachkolleginnen und -kollegen aus und knüpfen Sie wertvolle Kontakte in der Branche.
  • anerkannter Abschluss: Beenden Sie den Lehrgang mit einer IHK-Prüfung, durch die Ihre Expertise und Fähigkeiten offiziell anerkannt werden.

Im Fernstudium werden vielfältige Lernmethoden genutzt, um Selbstlernkompetenzen aufzubauen und effektive Lernerlebnisse zu gewährleisten. Dazu gehören umfangreiche Lernmaterialien, digitale Lernwerkzeuge, interaktive Online-Seminare für den direkten Austausch mit Dozierenden und Mitstudierenden sowie praxisorientierte Aufgabenstellungen zur Anwendung des Gelernten in realen Situationen.

Der Stoffplan umfasst:

Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaftslehre
Recht und Steuern
Controlling und Rechnungswesen
Personalwirtschaft
Mitarbeiterführung
Lebensmittelkunde
Speisentechnologie
Diätetik
Speisen und Speisenfolge
Betriebsorganisation
Hygiene
Fachpraxis
Kochen unter Prüfungsbedingungen

Sie haben Berufserfahrung und möchten zukünftig verstärkt Verantwortung in Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung übernehmen? Als angehende/-r Küchenmeister/-in lernen Sie, ein Gastronomieunternehmen wirtschaftlich zu führen, Mitarbeitende zu lenken, motivieren und weiterzuentwickeln, rechtliche Fragen einzuordnen sowie Ihre Interessen gegenüber Geschäftspartnern und Vorgesetzten zu vertreten.

Sie haben die Verantwortung für die Organisation des Küchenbetriebes und die Führung der Mitarbeitenden. Sie können Managementaufgaben ebenso selbstverständlich übernehmen, wie Sie auch die Prozesse in der Küche steuern.

Durch die Weiterbildung erweitern und vertiefen Sie also Ihre in der Ausbildung und/oder der Berufspraxis erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten und erwerben zusätzliche Fähigkeiten, um die IHK-Fortbildungsprüfung zum Geprüften Küchenmeister / zur Geprüften Küchenmeisterin ablegen zu können.

Durch die Kombination von Selbstlernphasen mit intensiver Betreuung durch Tutor/-innen und ergänzenden Präsenzveranstaltungen schaffen wir die Grundlagen für den bestmöglichen Lernerfolg und eine gute Prüfungsvorbereitung. Unsere Tutor/-innen verfügen über Berufspraxis und langjährige Erfahrung in Prüfungsvorbereitungslehrgängen.

Kurz:

  • Köche und/oder Köchinnen, die eine Karriere als Küchenmeister/-in anstreben und sich weiterqualifizieren möchten, ohne ihre aktuellen beruflichen Verpflichtungen zu vernachlässigen.

Das sehr kompakte Blended-Learning-Konzept der Weiterbildung erfordert Eigenverantwortlichkeit und Disziplin. Das Konzept baut auf dem Kenntnisstand einer Ausbildung bzw. erweiterter Praxiserfahrung als Koch oder Köchin auf und setzt dieses Wissen voraus.

Und wenn Sie außerdem die folgenden Fragen mit JA beantworten können, steht Ihrem Lernerfolg nichts im Wege:

 Sie bearbeiten regelmäßig Ihre Lernmaterialien und die Einsendeaufgaben?

  • Sie vertiefen die Themen selbstständig, indem Sie sich mit den Videos auseinandersetzen, selbst recherchieren, sich über das Forum beteiligen und die Anregungen und Materialien der Tutor/-innen nutzen?
  • Sie gestalten die Präsenzveranstaltungen aktiv mit?
  • Sie sind motiviert und auch bereit, sich manchmal mit komplexen oder „sperrigen“ Themen auseinander zu setzen?

Zur öffentlich-rechtlichen Prüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie folgende Voraussetzungen nachweisen: 

Die Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Fortbildungsprüfung sind in § 2 der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Küchenmeister / Geprüfte Küchenmeisterin“ geregelt. Die Prüfung gliedert sich in vier Teilprüfungen:

I Zum Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ werden Sie zugelassen, wenn Sie folgende Voraussetzungen nachweisen:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

II Zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ werden Sie zugelassen, wenn Sie folgende Voraussetzungen nachweisen:

  • die abgelegte Prüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, und
  • in den in Absatz (I) Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis oder
  • in dem in Absatz (I) Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens eine weitere zweijährige Berufspraxis

III Zum Prüfungsteil „Praktische Prüfung“ werden Sie zugelassen, wenn Sie folgende Voraussetzungen nachweisen:

  • den Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen abgelegt zu haben und
  • in den in Absatz (I) Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis oder
  • in dem in Absatz (I) Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens vier weitere Jahre Berufspraxis

Die Berufspraxis gemäß den obigen Absätzen I bis III sowie die anerkannten Ausbildungsberufe sollen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Küchenmeisters / einer Geprüften Küchenmeisterin haben.

IV Zusätzlich zu den oben genannten Prüfungsteilen sieht die Verordnung einen weiteren Prüfungsteil vor, der gleichzeitig Teil der Zugangsvoraussetzungen für die weiteren Prüfungsteile (Absätze I – III ist: den Prüfungsteil „Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen“. Diesen müssen Sie durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Diese soll in der Regel vor der Zulassung zum Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.  

Hinweis:

Die Vorbereitung auf den Prüfungsteil „Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen“ ist nicht Teil des Fernlehrgangs „Geprüfter Küchenmeister / Geprüfte Küchenmeisterin“, da Teilnehmende diese Qualifikation häufig bereits erworben haben. Wenn Sie diese Qualifikation noch nicht erworben haben, unterstützen wir Sie sehr gerne bei der Suche nach einem geeigneten Vorbereitungslehrgang.

Da der Fernlehrgang über eine Lernplattform organisiert und betreut wird und auch Unterricht im Online-Seminarraum stattfindet, benötigen Sie als Teilnehmer/-in einen Internet-Zugang und Sicherheit im Umgang mit Internet-Anwendungen und gängiger Office-Software.

Technische Voraussetzungen:

Sie benötigen einen Desktop-PC und oder einen Laptop mit einer DSL-Verbindung sowie für Up- und Downloads mindestens 100 kbit/s.

  • Unterstützte Betriebssysteme: Windows (ab Windows 10), Mac OS (ab Version 10.6) sowie Linux
  • Unterstützte Browser: Chrome, Firefox, Edge, Safari
  • Software: MS Office (Word, Excel, PowerPoint) oder vergleichbare Open-Source-Programme sowie ein PDF-Reader, z. B. Adobe oder vergleichbare Open Source Varianten, wie Nuance oder andere.

Für die Teilnahme an Veranstaltungen in unseren Online-Seminarräumen wird grundsätzlich ein Headset empfohlen. Die Teilnahme ist ebenso (falls vorhanden) über ein eingebautes Mikrofon und einen Lautsprecher möglich, aber ggf. mit Einbußen in der Tonqualität verbunden. Eine Webcam sollte vorhanden sein.

Sonstige Voraussetzungen:

Für den fachpraktischen Unterricht, also für die Tage, an denen Sie in der Küche praktisch üben, benötigen Sie folgende Materialien:

  • Komplette Kochkleidung
  • Messertasche
  • Spezialwerkzeug (Terrinenformen, Ausstechsatz rund/gezackt, Metallringe, Austernmesser)
  • Handrührgerät
  • Kleine Moulinette
  • Taschenrechner

Die Materialien können aus Ihrem Bestand kommen. Vor einer Neuanschaffung sprechen Sie bitte mit uns.

Ganz wichtig: Für die praktische Arbeit in der Küche müssen Sie Ihr gültiges Gesundheitszeugnis vorlegen.

Den anerkannten Abschluss „Geprüfte/-r Küchenmeister/-in - FERNSTUDIUM“ erlangen Sie durch eine Prüfung, die von der Industrie- und Handelskammer als zuständige Stelle durchgeführt wird.

Rechtsgrundlage ist die entsprechende Verordnung nach § 53 Berufsbildungsgesetz, die Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung herunterladen können.

Die Gebühr kann in 20 Monatsraten à 230,00 € per Lastschrifteinzug entrichtet werden.

Sonstige Kosten:

Zusätzlich erforderliche, nicht mitgelieferte Materialien

• Arbeitsgesetze Beck Verlag, neueste Auflage
• Wichtige Steuergesetze nwb Verlag, neueste Auflage
• Wichtige Gesetze des Wirtschaftsprivatrechts nwb Verlag, neueste Auflage
• 2 Prüfungen wirtschaftsbezogene Qualifikationen
(jeweils die aktuellen Prüfungen)
• 2 Prüfungen handlungsspezifische Qualifikationen Küchenmeister/-in
(jeweils die aktuellen Prüfungen)
• DIHK-Formelsammlung

Die Kosten hierfür betragen insgesamt ca. 130 €.

Gebühr für die IHK-Fortbildungsprüfung:
Die Höhe der Gebühr für die IHK-Fortbildungsprüfung richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden Industrie- und Handelskammer (bei der Industrie- und Handelskammer Koblenz derzeit 850,00 €).

Die Prüfungsgebühr wird von der prüfenden Industrie- und Handelskammer in Rechnung gestellt.

Wichtig: Die zusätzlichen Materialkosten für die praktische Prüfung vor der IHK Koblenz belaufen sich auf ca. 250 €.

Aufstiegs-BAföG

Sie können sich den Lehrgang mit dem Aufstiegs-BAföG finanzieren. Diese Förderung besteht aus einem Zuschuss und einem zinsverbilligten Darlehen. Reduzieren Sie Ihre Kosten um circa 75 %!

Beispielrechnung

Lehrgangsgebühr 4.000 €
Förderzuschuss -2.000 €
(abzgl. 50 %)

Restbetrag Lehrgangsgebühr 2.000 €
KFW-Darlehen -1.000 €
(abzgl. 50 % bei bestandener Prüfung)

Ihre Kosten 1.000 €
(Rückzahlung an die KFW-Bank)

Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.aufstiegs-bafoeg.de.

Aufstiegsbonus I

Nach Bestehen der Abschlussprüfungen gewährt das Land Rheinland-Pfalz derzeit unter bestimmten Bedingungen einen Aufstiegsbonus in Höhe von 2.000 EUR.

Ihre Kosten -1.000 €
(Rückzahlung an die KFW-Bank)
Aufstiegsbonus I +2.000 €

Das bleibt für Sie: +1.000 €

Nähere Informationen erhalten Sie unter: Aufstiegsbonus I

sowie

Stipendien z.B. die Walter-Margarete-Müller-Stiftung

Bildungsfreistellung für die Präsenztage

Termine und Orte

4.600 €

nach § 4 Nr. 22 a bzw. § 4 Nr. 21 a UStG umsatz­steuer­frei | Änderungen vorbehalten

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Kontakt

Duygu Yildiz

Duygu Yildiz

Duygu Yildiz Tel: +49(0)261 30489-43 Fax: +49 0261 30489-36 yildiz@gbz-koblenz.de

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