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Geprüfte/-r Küchenmeister/-in
Vorbereitung auf die öffentlich-rechtliche Prüfung / DQR 6
Zielsetzung
Um die berufliche Entwicklung als Koch oder Köchin optimal voranzubringen, bietet die Weiterbildung zum/ Küchenmeister/-in neue Perspektiven.
Sie verfügen über Berufspraxis und möchten zukünftig verstärkt Verantwortung in Gastronomie oder Gemeinschaftsverpflegung übernehmen?
In dieser Aufstiegsqualifikation lernen Sie ein Unternehmen wirtschaftlich zu führen, Mitarbeitende zu lenken, motivieren und weiterzuentwickeln, rechtliche Fragen einordnen zu können sowie Ihre Interessen gegenüber Geschäftspartnern und Vorgesetzten zu vertreten. Der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen ist die Basis für Kompetenzentwicklung und garantiert Ihnen ein Netzwerk für Ihre Zukunft.
Inhalte
- Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaftslehre
- Recht und Steuern
- Controlling und Rechnungswesen
- Personalmanagement
- Lebensmittelkunde
- Speisentechnologie
- Diätetik
- Speisen und Speisenfolge
- Betriebsorganisation
- Hygiene
- Fachpraxis
Zielgruppe
Köche und Köchinnen aus Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung
Voraussetzungen
Zur öffentlich-rechtlichen Prüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie folgende Voraussetzungen nachweisen:
Die Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Fortbildungsprüfung sind in § 2 der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Küchenmeister / Geprüfte Küchenmeisterin“ geregelt. Die Prüfung gliedert sich in vier Teilprüfungen:
Zum Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ werden Sie zugelassen, wenn Sie folgende Voraussetzungen nachweisen:
Abgeschlossene Berufsausbildung und Berufspraxis, siehe Rechtsverordnung der IHK Koblenz
Abschluss
Rechtsgrundlage ist die entsprechende Verordnung nach § 53 Berufsbildungsgesetz, die Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung herunterladen können.
Preiszusatz
Zuzüglich:
- Prüfungsgebühren laut Gebührenordnung der IHK Koblenz
- Materialkosten ca. 300 €
- Fachliteratur ca. 300 €
- Prüfungstraining 550,00 €
Der Teilnehmer kann den Lehrgang in Schrift- oder Textform ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten sechs Monate nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bei einer Kündigung werden die bis dahin angefallenen Lehrgangskosten anteilig abgerechnet. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (s. Allgemeine Geschäftsbedingungen).
Förderung
Aufstiegs-BAföG,
Stipendien z.B. Walter-Margarete-Müller-Stiftung
Walter und Margarete Müller Stiftung
Die Walter und Margarete Müller Stiftung fördert Auszubildende im Kochberuf, Koch-Commis, Köche, Köchinnen oder Chefs de Partie, Diätköche und Vollwertköche durch Gewährung von Stipendien und Zuschüssen. Dies erfolgt insbesondere durch eine umfassende finanzielle Unterstützung der Meisterkurse. Neben Einzelmaßnahmen werden übergeordnete berufsausbildungsbegleitende Maßnahmen gefördert. Darüber hinaus stellt die Stiftung Sach- und Geldpreise und Förderungen im Zusammenhang mit bedeutenden Kochwettbewerben und Meisterschaften im Kochberuf zur Verfügung. Weitere Informationen auf der Webseite der Stiftung (Das Wort Stiftung mit diesem Link verknüpfen: https://www.muellerstiftung.com/)
Aufstiegsbonus 1 in Höhe von 2000€ für Teilnehmende, die in RLP arbeiten oder wohnhaft sind.
Weitere Informationen
Termininformation
Veranstaltungsort
Teilnehmerinformationen
Kontakt
Petra Schulz Tel: +49 261 / 30489 40 Fax: +49 261 / 30489 34 schulz@gbz-koblenz.de
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