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Lebensmittelhygieneschulung - Anmeldung nur ONLINE!

 Seminar  Kursnummer H-LMHV | Als PDF herunterladen | Zurück zur Übersicht

Telefonisch erreichbar von 9.00-12.00 Uhr - 0261 30489-37

Schulung nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung

Die Lebensmittelhygieneschulung - Beginn 10.30 Uhr- sowie die Gaststättenunterrichtung können (bei verfügbaren Terminen) an einem Tag absolviert werden.
Die Termine überschneiden sich im Zeitraum 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr - in dieser Zeit ist der Unterrichtsstoff identisch, sodass beide Teilnehmer von beiden Schulungen unterrichtet werden!

Wichtig: Die angegebene Adresse bei der Anmeldung erscheint auf der Bescheinigung. Entscheiden Sie also bitte vorher, ob dort die Privat- oder Firmenanschrift erscheinen soll. Spätere Änderungen sind kostenpflichtig!

Rechtliche Grundlage

Gemäß der Lebensmittelhygieneverordnung müssen alle Personen ohne einschlägige Berufsausbildung, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen, herstellen, behandeln und verkaufen, in Fragen der Lebensmittelhygiene umfangreich geschult werden.

Die Unterrichtungssprache ist deutsch. Der Teilnehmer muss die deutsche Sprache so gut beherrschen, dass er die Unterrichtung verstehen und Fragen der Referenten beantworten kann. Bei ausländischen Staatsbürgern behalten wir uns vor, die Sprachkenntnisse zu prüfen. Sollten Sie über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen, kann die Teilnahme verweigert werden. Die Begleitung eines Dolmetschers ist möglich, bitte melden Sie sich telefonisch bei uns. Alternativ bietet die IHK Köln Kurse zur GU und LMHV in verschiedenen Sprachen an.

Zur Unterrichtung ist der Personalausweis/Reisepass mitzubringen. Beachten Sie, dass bei verspätetem Erscheinen oder vorzeitigem bzw. teilweisem Verlassen der Unterrichtung keine Bescheinigung ausgestellt werden kann!

DIE ANMELDUNG SOWIE JEGLICHE KORRESPONDENZ ERFOLGT AUSSCHLIEßLICH ONLINE. Bitte geben Sie uns Ihre aktuelle Emailadresse an.

Inhalt:

EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV EU 1169/2011), gültig seit 13.12.2014

Lebensmittelrecht

Informationen zur Allergenkennzeichnung

Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels

Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels

Betriebliche Eigenkontrolle, Havarieplan und Rückverfolgbarkeit

Lebensmittelverordnung § 4

Gastronomen, System- und Großverpfleger, Lebensmittelhersteller- und Inverkehrbringer ohne einschlägige Berufsausbildung oder wissenschaftliche Ausbildung sowie alle ungelernten MitarbeiterInnen, die im Bereich der Herstellung oder des Verkaufs von leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten.

keine

Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Keine Barzahlung vor Ort möglich!

Termine und Orte

120 €

nach § 4 Nr. 22 a bzw. § 4 Nr. 21 a UStG umsatz­steuer­frei | Änderungen vorbehalten

Bitte Termin auswählen

Termininformation

Veranstaltungsort

Teilnehmerinformationen

Kontakt

Monika Kakar Tel: +49 261 30489 43 Fax: kakar@gbz-koblenz.de

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