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Gaststättenunterrichtung - Anmeldung nur Online
Telefonisch erreichbar von 9.00-12.00 Uhr - 0261 30489-37
Unterrichtung nach § 4 Abs. 1, Satz 4 Gaststättengesetz
Wer neben Speisen und alkoholfreien Getränken auch alkoholische Getränke verabreichen will, bedarf nach dem Gaststättengesetz einer Erlaubnis (Konzession).
Die Gaststättenunterrichtung - Beginn 9.00 Uhr (Anmeldung ab 08.30 Uhr) - sowie die Lebensmittelhygieneschulung können (bei verfügbaren Terminen) an einem Tag absolviert werden.
Die Termine überschneiden sich im Zeitraum 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr - in dieser Zeit ist der Unterrichtsstoff identisch, sodass beide Teilnehmer von beiden Schulungen unterrichtet werden!
Zielsetzung
Diese wird nur dann erteilt, wenn der Antragsteller anhand einer Bescheinigung der IHK nachweist, dass er über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann.
Die wichtigsten Vorschriften des Lebensmittelrechts, die den Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden, Täuschung und Irreführung garantieren, die rechtlichen Grundlagen nach dem Gaststättengesetz, sowie die damit korrespondierende Gesetzgebung z.B. von der GEMA bis hin zur Spielverordnung. Weiter werden die biologischen, chemischen und physikalischen Gefahren behandelt, die bei Umgang mit Lebensmittel und Schankanlagen zu beachten wären.
Inhalte
Unterrichtung nach § 4 Abs. 1, Gaststättengesetz,
Zielgruppe
Inhaber und verantwortliche Mitarbeiter aus Gastronomiebetrieben,
Gemeinschaftsverpflegungs- und Cateringunternehmen
Voraussetzungen
keine
Abschluss
Preiszusatz
Keine Barzahlung vor Ort möglich.
Termininformation
Veranstaltungsort
Teilnehmerinformationen
Kontakt

Melanie Vogel Tel: +49 2613048943 Fax: +49 2613048934 vogel@gbz-koblenz.de
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