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Wirtschaftsbezogene Qualifikationen als Web-Based-Training

 Meisterlehrgang  Höhere Berufsbildung  Blended Learning  Kursnummer D-WIQU | Als PDF herunterladen | Zurück zur Übersicht

Die wirtschaftsbezogenen Qualifikationen sind Teil A der Meister- und Fachwirtlehrgänge. Teilnehmer die ihr Weiterbildungsvorhaben berufsbegleitend umsetzen möchten, können diesen Lehrgangsteil als Blended Learning Programm absolvieren. Das bedeutet, dass Präsenz- und Onlinephasen in idealer Weise kombiniert werden: 13 Präsenztage und 80 Stunden Onlinetraining. Dadurch wird Flexibilität geboten, denn der Besuch der Veranstaltungen ist in großen Teilen an keinen bestimmten Ort gebunden. Die wirtschaftsbezogenen Qualifikationen sind Bestandteil der öffentlich-rechtlichen Prüfungen zum Küchenmeister, Sommeliermeister oder Barmeister.



240 Gesamtstunden, davon

70 Stunden Onlinetraining

30 Stunden Selbststudium mit DIHK-Textbänden

10 Stunden Webinar

130 Stunden Präsenz

- Markt und Wettbewerb
- Konjunktur und Wirtschaftswachstum
- Ziele und Aufgaben der betrieblichen Funktionen
- Rechtsformen
- BGB
- Arbeitsrecht
- Steuerrecht
- Betriebsorganisation
- Strategische und operative Planung
- Analysemethoden
- Aufbereitung und Auswertung der betrieblichen Zahlen
- Arbeiten mit Kennzahlen
- Controlling
- Finanzbuchhaltung
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Personalwirtschaft

IHK Geprüfte Sommeliermeister, IHK Geprüfte Küchenmeister, IHK Geprüfte Barmeister, Mitarbeiter aus Gastronomie und Hotellerie

Abgeschlossene Berufsausbildung und Berufspraxis

Den anerkannten Abschluss „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ erlangen Sie durch eine Prüfung, die von der Industrie- und Handelskammer als zuständige Stelle durchgeführt wird.

Rechtsgrundlage ist die entsprechende Verordnung nach § 53 Berufsbildungsgesetz, die Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung herunterladen können.

  1. Aufstiegs-Bafög: Nähere Informationen finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de
  2. QualiScheck Rheinland-Pfalz:
    Die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen kann über den QualiScheck Rheinland-Pfalz gefördert werden. Anspruchsberechtigt sind abhängig Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte (Mini- Jobs), Berufsrückkehrer und Existenzgründer.
    Über den QualiScheck trägt das Land Rheinland-Pfalz einmal im Jahr 50% der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme bis zu 500,00 €.
    Wichtig: Der QualiScheck muss vor der Anmeldung zum Kurs vorliegen.
    Detaillierte Informationen sowie Antragsformulare finden Sie im Internet unter www.qualischeck.rlp.de
  3. Steuerliche Förderung:
    Aufwendungen für die berufliche Bildung können in der Regel im Rahmen der geltenden steuerlichen Vorschriften als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.

Termine und Orte

nach § 4 Nr. 22 a bzw. § 4 Nr. 21 a UStG umsatz­steuer­frei | Änderungen vorbehalten

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Veranstaltungsort

Teilnehmerinformationen

Kontakt

Celine Buck Tel: +49 261 30489-31 Fax: +49 261 30489-34 buck@weinschule.com

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