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IHK Geprüfte/r Sommeliermeister/-in

 Meisterlehrgang  Höhere Berufsbildung  Kursnummer D-SOMM | Als PDF herunterladen | Zurück zur Übersicht

Eine Höhere Berufsbildung mit internationalem Format!

Diese Aufstiegsfortbildung zum/zur IHK-Geprüfte/n Sommeliermeister/-in repräsentiert den höchsten anerkannten deutschen Abschluss im Bereich Wein und bietet eine beispiellose Kombination aus tiefgreifendem Fachwissen und unternehmerischer Expertise. Sie ist Ihr Sprungbrett in eine Karriere, die ebenso herausfordernd wie belohnend ist.

Die Fortbildung zum/zur IHK Geprüften Sommeliermeister/-in setzt sich aus zwei zentralen Modulen zusammen: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und Handlungsspezifische Qualifikationen. Im Bereich der wirtschaftsbezogenen Qualifikationen erlangen Sie essentielles Wissen in Betriebswirtschaftslehre, Recht, Steuern und Unternehmensführung – allesamt Fähigkeiten, die Sie befähigen, Ihr unternehmerisches Potenzial voll auszuschöpfen. Die handlungsspezifischen Qualifikationen vertiefen Ihr Verständnis in Weinkunde und Weinrecht, sodass Sie nicht nur Expertise im Wein selbst, sondern auch in den damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen besitzen.

Warum die Aufstiegsfortbildung das richtige für Sie ist!

Als IHK Geprüfte/r Sommeliermeister/-in sind Sie weit mehr als nur ein Weinkenner/-in. Sie sind ein fachpraktischer und marktbewusster Expert/-in für alle Facetten der nationalen und internationalen Genusswelt. Mit umfassenden weinwissenschaftlichen, lebensmittelsensorischen sowie handelsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Kompetenzen ausgestattet, stehen Ihnen alle Türen offen. Unsere Fortbildung, die in Kooperation mit dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz und dessen Weincampus in Neustadt an der Weinstraße entwickelt wurde, bereitet Sie auf anspruchsvollem Niveau auf Ihre öffentlich-rechtliche Prüfung vor. Ziel ist es, Ihnen das notwendige Wissen für das Bestehen der Prüfung und für Ihre zukünftige Karriere zu vermitteln.

Zusätzliche Qualifikation:

Neben Ihrem öffentlich-rechtlichen Abschluss haben Sie die Möglichkeit, das international anerkannte und hoch angesehene WSET® Level 4 Diploma in Wines zu erwerben. Dieser Abschluss erweitert Ihre beruflichen Horizonte und verleiht Ihrer Expertise internationales Ansehen.

Weitere Informationen und alle Termine können Sie dem Folder entnehmen.
Gerne lassen wir Ihnen auch unseren Studienverlaufsplan zukommen.

Weinfachberater:innen IHK und Geprüfte Sommeliers/Sommelière IHK

Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum/zur Geprüften Sommelier/Sommelière IHK, zum/zur Weinfachberater/-in IHK oder zum staatlich geprüften Sommelier/Sommelière nachweist. Zudem eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis und eine mit Erfolg abgelegte Prüfung gemäß AEVO nachgewiesen werden. Eine ausführliche und persönliche Zulassungsberatung erhalten Sie auf Anfrage bei der IHK Koblenz.

Den anerkannten Abschluss „IHK Geprüfte/r Sommeliermeister/-in“ erlangen Sie durch eine Prüfung, die von der Industrie- und Handelskammer als zuständige Stelle durchgeführt wird.

Rechtsgrundlage ist die entsprechende Verordnung nach § 53 Berufsbildungsgesetz, die Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung herunterladen können.

inkl. 480,-€ DWS-Einschreibungsentgelt

In dieser kostenfreien Informationsveranstaltung erhalten Sie einen fundierten Überblick über die Möglichkeiten zur Förderung für privat finanzierte Weiterbildungen:

https://ihk-akademie-koblenz.de/kurs/700PF-Info

  1. Aufstiegs-Bafög: Nähere Informationen finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de
  2. QualiScheck Rheinland-Pfalz:
    Die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen kann über den QualiScheck Rheinland-Pfalz gefördert werden. Anspruchsberechtigt sind abhängig Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte (Mini- Jobs), Berufsrückkehrer und Existenzgründer.
    Über den QualiScheck trägt das Land Rheinland-Pfalz einmal im Jahr 50% der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme bis zu 500,00 €.
    Wichtig: Der QualiScheck muss vor der Anmeldung zum Kurs vorliegen.
    Detaillierte Informationen sowie Antragsformulare finden Sie im Internet unter www.qualischeck.rlp.de
  3. Steuerliche Förderung:
    Aufwendungen für die berufliche Bildung können in der Regel im Rahmen der geltenden steuerlichen Vorschriften als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.

Termine und Orte

7.900 €

nach § 4 Nr. 22 a bzw. § 4 Nr. 21 a UStG umsatz­steuer­frei | Änderungen vorbehalten

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Termininformation

Veranstaltungsort

Teilnehmerinformationen

Kontakt

Petra Treis Tel: +49 261 30489-45 Fax: +49 261 30489-36 treis@weinschule.com

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