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Fachsommelier (IHK) Biologischer Weinbau - Kompaktkurs und Exkursion
Zielsetzung
Spezialisieren Sie sich als Sommelier und Weinfach-kundiger für die Fachrichtung Biowein oder werden als Winzer Botschafter für die biologische Weinproduktion. Das Thema Biowein mit all seinen Facetten ist aus der Gastronomie und dem Handel nicht mehr weg zu-denken. Vor einigen Jahren noch ein Nischenprodukt, sprach es dementsprechend auch nur ein begrenztes Klientel an. Doch mittlerweile ist es von Weinkarten der Restaurants und den Sortimenten des Handels nicht mehr weg zu denken. Die Produktion wächst mit der Nachfrage. Mittlerweile werden in den wichtigsten Weinbauländern der EU ca. 10 % der Fläche biologisch bewirtschaftet. Die Tendenz ist deutlich steigend.
Doch Bio ist nicht gleich Bio. Es gibt Mindest-Standards, aber auch Spezialisierungen wie Biodynamischer Wein. Dazu kommen ganz neue Trends, die sich im Umfeld der Bioweine entwickeln, wie Naturwein, Orangewein oder Amphorenwein. Es wird also höchste Zeit, dass Fachleute in der Beratung und der Vermittlung aktiv werden. Biowein wird zwar in der Sommelier Weiterbildung behandelt, aber für Alle die mehr wissen wollen, bietet die IHK Koblenz mit der DWS nun eine Weiterbildungsmöglichkeit zum Fachsommelier Biologischer Weinbau (IHK) an.
Zielgruppe
Geprüfte Sommeliers, Weinfachberater, Wine Experts
(IHK), Weinfachleute (IHK), Assistant Sommeliers (IHK), Absolventen
anderer Bildungseinrichtungen mit vergleichbaren Qualifikationen
Voraussetzungen
Keine
Abschluss
Förderung
- Aufstiegs-Bafög: Nähere Informationen finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de
- QualiScheck Rheinland-Pfalz:
Die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen kann über den QualiScheck Rheinland-Pfalz gefördert werden. Anspruchsberechtigt sind abhängig Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte (Mini- Jobs), Berufsrückkehrer und Existenzgründer.
Über den QualiScheck trägt das Land Rheinland-Pfalz einmal im Jahr 50% der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme bis zu 500,00 €.
Wichtig: Der QualiScheck muss vor der Anmeldung zum Kurs vorliegen.
Detaillierte Informationen sowie Antragsformulare finden Sie im Internet unter www.qualischeck.rlp.de - Steuerliche Förderung:
Aufwendungen für die berufliche Bildung können in der Regel im Rahmen der geltenden steuerlichen Vorschriften als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.
Weitere Informationen
Termininformation
Veranstaltungsort
Teilnehmerinformationen
Kontakt

Weronika Gula Tel: +49261 30489-31 Fax: +49261 30489-34 gula@weinschule.com
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