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Wine Expert Silber (IHK) inkl. WSET® Level 3 Award in Wines - Teil 1

 Lehrgang  Kursnummer D-WES | Als PDF herunterladen | Zurück zur Übersicht

Für sich genommen bietet dieser Lehrgang die konsequente Weiterführung des Basislehrgangs Wine Expert Bronze (IHK). Schwerpunktthema im Silberkurs wird das Modellweinland Frankreich sein, zusammen mit den romanisch geprägten Weinbaukulturen der Iberischen Halbinsel Spanien und Portugal. Zweites Kernthema ist die Sensorik in ihren zahlreichen Facetten,

insbesondere in ihrer Königsdisziplin „Speise und Wein“. Zu den weiteren Spezialthemen sensorischer Detailkompetenz gehören „Schokolade und Wein“, „Kaffee und Tee“.

- Weinland Frankreich
- Weinland Spanien
- Weinland Portugal
- Spezielle Sensorik: Wein und Wasser
- Grundlagen des Food-Pairing
- Spezielle Sensorik: Käse und Wein
- Sensorik von Speise und Wein
- Spezielle Sensorik: Wein und Schokolade
- Kaffee und Tee
- Likörweine: Sherry und Port

Mitarbeiter der Gastronomie, Hotellerie, des Weinhandels und der Tourismuswirtschaft, die nach ihrer Ausbildung ihre Weinkompetenz erweitern wollen

Wine Expert Bronze IHK oder Weinfachmann/Weinfachfrau (IHK)

Bei erfolgreicher Teilnahme an der Zertifikatsprüfung erhalten Sie das Zertifikat „Wine Expert Silber (IHK) inkl. WSET® Level 3 Award in Wines - Teil 1“.

inkl. 180 € Zertifikatsentgelt

  1. Aufstiegs-Bafög: Nähere Informationen finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de
  2. QualiScheck Rheinland-Pfalz:
    Die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen kann über den QualiScheck Rheinland-Pfalz gefördert werden. Anspruchsberechtigt sind abhängig Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte (Mini- Jobs), Berufsrückkehrer und Existenzgründer.
    Über den QualiScheck trägt das Land Rheinland-Pfalz einmal im Jahr 50% der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme bis zu 500,00 €.
    Wichtig: Der QualiScheck muss vor der Anmeldung zum Kurs vorliegen.
    Detaillierte Informationen sowie Antragsformulare finden Sie im Internet unter www.qualischeck.rlp.de
  3. Steuerliche Förderung:
    Aufwendungen für die berufliche Bildung können in der Regel im Rahmen der geltenden steuerlichen Vorschriften als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.

Termine und Orte

nach § 4 Nr. 22 a bzw. § 4 Nr. 21 a UStG umsatz­steuer­frei | Änderungen vorbehalten

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Teilnehmerinformationen

Kontakt

celine-buck-gastronomisches-bildungszentrum-koblenz

Celine Buck Tel: +49 261 30489-31 Fax: +49 261 30489-34 buck@weinschule.com

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