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IHK Geprüfte/r Sommelier/Sommelière Fachrichtung Gastronomie und Handel inkl. WSET® Level 3 Award in Wines - Teilzeit
Zielsetzung
Der Beruf des Sommeliers nimmt in der gehobenen Gastronomie und im anspruchsvollen Weinfachhandel die Rolle des Genussexperten ein. Seine vornehmste Aufgabe dabei ist, den anspruchsvollen Gast bzw. Kunden mit Hilfe umfassender Weinkenntnisse kompetent zu beraten und Hilfestellung für eine gewünschte Kombination von Speisen und Wein zu geben.
Inhalte
- Weinbau und Kellertechnik
- Grundlagen der Weinsensorik
- Europäisches und Deutsches Weinrecht
- Alle bedeutenden Weinländer
- Weinmarketing
- Betriebswirtschaftliche Grundlagen
- Biologischer Weinbau
- Sensorik von Speise und Wein sowie Käse und Wein
- Menü- und Getränkekarte
- Spirituosenkunde, Alkoholfreie Getränke, Bier
- Arbeiten am Tisch des Gastes
- Wein & Gesundheit
- WSET® Studienpaket Level 3
- Sommelier-VC 80 UE Live-Online
Zusätzliche Anmeldung erforderlich über: https://gbz-koblenz.de/kurs/D-SOMVC/sommelier-vc-ihk-gepruefte-r-sommelier-sommeliere-fachrichtungen-gastronomie-und-handel/
Zielgruppe
Gastronomie und Handel
Voraussetzungen
Zur schriftlichen und mündlichen Prüfung in der Fachrichtung „Gastronomie“ ist gemäß § 2 Abs. 1 der Besonderen Rechtsvorschriften (RV) über die Prüfung zum (Geprüfter) Sommelier/ zur (Geprüften) Sommeliére (PDF-Datei · 137 KB) zuzulassen, wer
# eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten gastronomischen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist.
oder
# eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist.
oder
# eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Zur schriftlichen und mündlichen Prüfung in der Fachrichtung „Handel“ ist gemäß § 2 Abs. 2 RV (PDF-Datei · 137 KB)zuzulassen, wer
# eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf oder im anerkannten Ausbildungsberuf Winzer*in und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist.
oder
# eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist.
oder
# eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Zur praktischen Prüfung ist gemäß § 2 Abs. 3 RV (PDF-Datei · 137 KB) zuzulassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil absolviert hat und wer in der
# Fachrichtung Gastronomie ein Praktikum von mindestens 140 Stunden in einem Weingut nachweist.
# Fachrichtung Handel ein Praktikum von mindestens 140 Stunden nachweist. Davon soll mindestens die Hälfte in einem gastronomischen Betrieb, der verbleibende Teil in einem Weingut abgeleistet werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Rechtsvorschrift, die Sie im Downloadbereich der IHK Koblenz finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 2 Abs. 5 RV.
# Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal: https://www.ihk.de/koblenz/bildung/weiterbildung/online-portal-5002520
Abschluss
Rechtsgrundlage ist die entsprechende Verordnung nach § 53 Berufsbildungsgesetz, die Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung herunterladen können.
Preiszusatz
inkl. 380,00 € DWS-Einschreibungsgebühren.
Inkludiert ist der Zugang zu allen Online-Lernplattformen der Deutschen Wein- und Sommelierschule und ihrer Kooperationspartner (Online Weincampus Moodle, Special Interest Portal (SIP), in dem studienrelevante Literatur (eBooks) aus dem Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart zur Verfügung stehen, Zugang zum Weinportal Wein-Plus), WSET® Level 3 Award in Wines Studienpaket und Prüfungsgebühren, Verkostungsweine, Gerolsteiner Mineralwasser sowie zwei Kaffeepausen pro Tag.
Berechnung der IHK Prüfungsgebühren erfolgt durch die IHK Koblenz.
Förderung
- Aufstiegs-Bafög: Nähere Informationen finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de
- QualiScheck Rheinland-Pfalz:
Die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen kann über den QualiScheck Rheinland-Pfalz gefördert werden. Anspruchsberechtigt sind abhängig Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte (Mini- Jobs), Berufsrückkehrer und Existenzgründer.
Über den QualiScheck trägt das Land Rheinland-Pfalz einmal im Jahr 50% der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme bis zu 500,00 €.
Wichtig: Der QualiScheck muss vor der Anmeldung zum Kurs vorliegen.
Detaillierte Informationen sowie Antragsformulare finden Sie im Internet unter www.qualischeck.rlp.de - Steuerliche Förderung:
Aufwendungen für die berufliche Bildung können in der Regel im Rahmen der geltenden steuerlichen Vorschriften als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.
Weitere Informationen
Termininformation
Veranstaltungsort
Teilnehmerinformationen
Kontakt

Celine Buck Tel: +49 261 30489-31 Fax: +49 261 30489-34 buck@weinschule.com
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